Schäden durch Flut und Starkregen – welche Versicherung hilft?

Schäden durch Flut und Starkregen – welche Versicherung hilft?

Die Schäden nach dem Starkregen der letzten Tage sind verheerend. Häuser, Straßen und die Existenzen vieler Bürger sind durch die entstandenen Fluten zerstört. Nun ist schnelle Hilfe gefragt: Welche Versicherung springt bei welchen Schäden ein?

Haus oder Wohnung

Die Gebäudeversicherung – ob privat oder gewerblich – deckt Schäden ab, die durch Sturm oder Hagel passieren. Außerdem zahlt sie unter anderem bei Bränden, Überspannungsschäden oder Leitungswasserschäden. Ganz wichtig: Für Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutsch ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Gerade das Thema Rückstau ist nicht zu unterschätzen. Denn selbst, wenn man nicht in der Nähe eines Flusses wohnt: Wenn bei Starkregen die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann, werden oft Keller oder tiefer gelegene Gebäudeteile überflutet.

Die Elementarschadenversicherung wird als Zusatzprodukt zur Gebäudeversicherung empfohlen. Hier sind die Hausbesitzer gefragt. Bei Mietern einer Wohnung ist dafür der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft zuständig.

Ersetzt werden die Reparaturkosten bzw. bei einer Totalzerstörung der Betrag, der für einen Neubau eines gleichwertigen Gebäudes nötig wäre. Das bedeutet, dass beispielsweise nach den schweren Starkregenereignissen ein komplett neues, gleichartiges, aber gleichzeitig nach neuesten Standards (v.a. im energetischen Bereich) gebautes und somit sogar höherwertiges Haus bezahlt wird.

Hausrat

Zerstörte Straße in Bad Neuenahr

Alles, was nicht zum Gebäude selbst gehört, gilt als Hausrat. Ähnlich wie bei der Gebäudeversicherung sind in einer regulären Hausratversicherung Schäden durch Sturm oder Hagel abgedeckt. Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutsch lässt sich meist mit einem Zusatzbaustein zur Absicherung von Elementarschäden noch hinzubuchen.

Die Hausratversicherung ersetzt den sogenannten Neuwert. Damit ist nicht der Preis gemeint, der bei der Anschaffung bezahlt wurde, sondern, was der Gegenstand heute in neuwertigem Zustand kosten würde.

Fahrzeuge

Überschwemmungen lassen Autos zu Spielbällen der Gewalten werden.

Wer eine Voll- oder Teilkasko abgeschlossen hat, muss sich keine Sorgen machen: Neben Schäden durch Überschwemmung, Blitzschlag, Hagel und Sturm sind auch Schäden durch Ziegel und Äste versichert, die auf das Auto fallen. Ersetzt wird dabei der Wiederbeschaffungswert, also der Wert, den der PKW, LKW, Motorrad oder Wohnmobil etc. heute hat.

Was tun im Schadenfall?

Die wichtigste Regel ist immer: Menschenleben vor Sachwerten. Viele Menschen sind schon in ihren Kellern ertrunken, weil sie ihre Habseligkeiten retten wollten. Bei einem Starkregenereignis gilt daher immer erhöhte Vorsicht. Natürlich ist es wichtig, zerbrochene Fenster abzudichten oder eventuell Sandsäcke zu stapeln. Doch wenn die Lage unübersichtlich zu werden droht, sollten sich alle Bewohner in Sicherheit bringen. Ist das Unwetter vorbei, geht es ans Abpumpen. Hier unterstützt oft die Feuerweher oder das THW, denn das Wasser kann durch zerborstene Öltanks und zerstörte Autos mit Öl und Benzin versetzt sein. Daher niemals offenes Feuer entzünden! Einsturzgefährdete Gebäude müssen erst von den Fachleuten frei gegeben werden. Dann gilt es – noch vor dem Aufräumen – die Schäden zu dokumentieren, am besten mit Fotos oder Videos. Auch eine Liste der beschädigten Dinge hilft. Zusammen mit dem Versicherer werden dann die nächsten Schritte besprochen. Bei großen Extremwetterereignissen richten viele Versicherer auch eine Sonder-Hotline oder ähnliches ein.

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Beitrag von:
Katharina Bartsch

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